Die Tragödie des Allgemeingutes lässt sich am Beispiel der Übernutzung gemein­samer Ressourcen wie der Almende (Gemeinschaftsweide) oder der Fisch­be­stände im Meer gut darstellen:

Teilen sich 20 Familien für ihre Rinder eine gemeinsame Weide, dann müssen sie eine Obergrenze festlegen, wie viele Tiere jede Familie auf die Weide treiben darf. Andernfalls könnte eine Familie auf die Idee kommen, eine Kuh mehr auf die Weide zu treiben. Selbst in dem Wissen, dass die zusätzliche Kuh die Weide überlasten wird, ist das ein „gutes Geschäft“ für sie, denn sie hätte den vollen Gewinn der zusätzlichen Kuh, aber nur ein Zwanzigstel des Schadens, den die zusätzliche Kuh anrichtet.

Der Schaden teilt sich ja auf alle Nutzer gleichmäßig auf. Natürlich behirnen das auch die anderen Familien, und natürlich wollen alle mehr Kühe auf die Weide treiben. Eine Spirale der Übernutzung beginnt, die nur durch Hintanstellen des kurzfristigen Eigeninteresses zu stoppen wäre, wozu aber niemand bereit zu sein scheint. Die Tragödie des Gemeingutes.

Deshalb war die Nutzung von Allgemeingut seit jeher streng geregelt, über Tabus und über soziale Vereinbarungen. Im Fall der Almende etwa durch den begrenzten Zugang zu Wasserlöchern oder Brunnen, der die Menge der Rinder beschränkte.

Fehlt diese Begrenzung kommt es unweigerlich zur Übernutzung. In unserem Wirtschaftssystem fehlt solche Begrenzung. Die Meere können zum Nulltarif vergiftet und leer gefischt werden, die genetischen Ressourcen werden durch Konzerne angeeignet und patentiert, die Atmosphäre darf ungestraft mit CO2 überladen werden.

Wer wird hier wieder allgemein gültige Regeln einfordern und wer kann sie durchsetzen?