Environmental Footprint: Der so genannte Umweltfußabdruck von Produkten (Product Environmental Footprint, PEF) und des Umweltfußabdrucks von Organisationen (Organisation Environmental Footprint, OEF), soll im Rahmen einer EU Initiative methodisch definiert werden, sowie eine einheitliche Datenbasis zur Berechnung der Ökobilanzen zur Verfügung stehen.

Methodische Verbesserungen zu bestehenden Methoden sind u.a.:

  • genaue Festlegung der potenziellen Umweltwirkungskategorien, die für die Erstellung einer umfassenden Ökobilanz berücksichtigt werden müssen;
  • vorgeschriebene Quantifizierung der Datenqualität;
  • Festsetzung von Mindestanforderungen an die Datenqualität;
  • klarere technische Anleitungen für die Behandlung einiger kritischer Aspekte einer Ökobilanzstudie (z. B. Allokation und Recycling)

Die diesbezüglich erarbeiteten Regeln sind für Produkte in s.g. Produktkategorieregeln (Product Environmental Footprint Category Rules, PEFCR-Regeln) und Organisationen in s.g. (Organisation Environmental Footprint Sector Rules, OEFSR-Regeln) dargestellt. Die Regeln sollen ermöglichen den Schwerpunkt auf die drei oder vier relevantesten unter den 15 Hauptumweltwirkungsindikatoren * und auf die relevantesten Prozesse oder Lebenswegphasen für eine bestimmte Produktkategorie bzw. einen bestimmten Sektor zu legen.

Pilotphase (2013 – 2018):  Eine erste „finale“ Version an PEFCR Guidance wurde als Ergebnis der Pilotphase erarbeitet. Link zur Seite der Europäischen Kommission.

* Stand 03.2020: Klimawandel; Abbau der Ozonschicht; Humantoxizität – kanzerogene Folgen; Humantoxizität – nichtkanzerogene Folgen; Feinstaub/anorganische Emissionen; ionisierende Strahlung; fotochemische Bildung von Ozon; Versauerung; Eutrophierung – Land; Eutrophierung – Binnengewässer; Eutrophierung – Meere; Ökotoxizität – Süßwasser; Landnutzung; Ressourcenerschöpfung – Wasser; Ressourcenerschöpfung – mineralische und fossile Brennstoffe