Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Im Rahmen der UNO wurde am 19.Dezember 1966 der „Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unterzeichnet.         (Auch WSK Pakt oder Sozialpakt genannt) Der WSK Pakt trat zehn Jahre später in Kraft.

Das Recht auf Nahrung ist dabei als ein grundlegendes Menschenrecht definiert. (Im Artikel 11, Recht auf einen angemessenen Lebensstandard)

Auch das Recht auf Gesundheit (Artikel 12), das Recht auf Bildung (Artikel 13) oder das Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen (Artikel 7) sind unter anderem im internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte enthalten.

Mit der Überwachung des WSK-Pakts wurde das UN Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beauftragt, das aus 18 unabhängigen Experten besteht: Diese werten auf zwei Sitzungen im Jahr jeweils 5-6 der Berichte der 155 Staaten aus, die den Pakt bis heute unterzeichnet haben, darunter auch Österreich und alle EU Staaten.
Staaten haben im Zusammenhang mit dem WSK Pakt die Pflicht, die darin enthaltenen Rechte für die in ihrem Staatsgebiet lebenden Menschen zu respektieren, gegenüber Dritten zu schützen und zu gewährleisten. Sie sollen nach Art. (2) „unter Ausschöpfung aller ihrer Möglichkeiten Maßnahmen treffen um fortschreitend mit allen geeigneten Mitteln, vor allem durch gesetzgeberische Maßnahmen die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen.“

Globalisierung, Armut und Menschenrechte

2006 wird der Pakt 40 Jahre alt und ist seit 30 Jahren in Kraft. Im Zuge der Globalisierung nehmen Verletzungen und Mißachtung von WSK Rechten jedoch zu. Noch immer gibt es 850 Millionen Hungernde, Tendenz steigend. Weltweit werden Menschen durch das rücksichtslose Agieren multinationaler Konzerne ihrer Lebensgrundlagen beraubt und ihre Arbeitskraft wird für einen Hungerlohn ausgebeutet.
Auch zwischenstaatliche Organisationen, wie die internationalen Finanzinstitutionen und privatwirtschaftliche Akteure sind für Menschenrechtsverletzungen in großem Ausmaß verantwortlich. Staaten nehmen ihre Schutz und Respektierungspflichten nicht wahr. Für staatliche Leistungen zur Gewährleistung von sozialen Grundrechten für besonders verletzliche Gruppen fehlt der öffentlichen Hand zunehmend das Geld.
Um privatwirtschaftliche Akteure und Regierungen in die Pflicht zu nehmen, wäre die Einklagbarkeit von Verletzungen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechten  auf internatonaler Ebene eine unbedingt notwendige Vorraussetzung.

mehr: Kampagne von FIAN zum Fakultativprotokoll für den WSK Pakt