von Freitag 25.  bis So.27. Oktober 2013

im Haus der Anthroposophie, Tilgnerstr. 3, 1040 Wien

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht

ist ein oft zitiertes Prinzip. Tatsächlich haben große Veränderungen in der Rechtsauffassung unserer Gesellschaft zu meist „von unten“, im Widerstand begonnen. Da Rechtswesen strukturbedingt auf der Seite der Systemerhaltung angesiedelt waren und sind, ergaben und ergeben sich unweigerlich immer wieder Reibungspunkte zwischen bestehenden Rechtssystemen und den Aktivitäten der auf Wandel ausgerichteten Sektoren der Zivilgesellschaft, zumal wenn – über das Wählen hinaus – gangbare Wege der direkten Teilnahme an der Rechtsetzung fehlen.

In jedem Fall stellt die Spannung zwischen „recht oder gerecht“, die dünne Linie zwischen „ungesetzlich und legitim“ eine ständige Herausforderung für alle Akteure der Zivilgesellschaft dar. Historisch konnten große Veränderungen nicht selten erst durch Gewalt und Krieg etabliert werden. Ein Weg der – zumindestens in Europa – dem heutigen Rechtsempfinden nach nicht mehr gangbar ist.

Neben den zahlreichen Konfliktpotentialen mit „Recht“ ist auch die Funktion von „Recht“ als notwendiger Bewahrer von zivilgesellschaftlichen Errungenschaften von Interesse.

Historisch haben auch philosophische Ansätze wie das Gedankengut der Aufklärung zum Wandel in den Rechtsauffassungen geführt, die dann „top down“ auch gesellschaftliche Veränderungen eingeleitet oder vorangetrieben haben. Die Abschaffung der Sklaverei per Gesetz, Frauenwahlrecht oder Gleichstellung in vielerlei Aspekten sind zum Teil sogar gegen Widerstände in großen Teilen der Bevölkerungen in Angriff genommen worden.

Aktuelle Beispiele sind etwa die Weiterentwicklung des EU-Rechts, des Völkerrechts, des Internationalen Strafrechts oder der Umwelt- und Klima-Konventionen.

In einer zukunftsoffenen Gesellschaft braucht es einen gewaltfreien, ja förderlichen Umgang mit „Widerstand“. Nur so öffnet sich ein Raum für friedliche Veränderung. Dieser Freiraum ist in Zeiten großer Veränderungen von besonderer Bedeutung.

Auf unserer 12. Konferenz Zivilgesellschaft wollen wir erkunden, wie das notwendige Gegeneinander zwischen den konservativen, rechtsbewahrenden Bestrebungen und den progressiven, die Grenzen des Rechts durchbrechenden und nach Veränderung strebenden Kräften zum gesellschaftlichen Vorteil organisiert werden könnte, ohne die jeweiligen Akteure zu „kriminalisieren“. Im Gegenteil: Wie kommen wir zu einer Zusammenarbeit zwischen allen Kräften der Gesellschaft?

Wolfgang Pekny

Obmann Initiative Zivilgesellschaft


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