Ermächtigung von Bürger*innen zur Vertretung und zum Schutz von Ökosystemen

Mit dieser Europäischen Bürgerinitiative sollen die Rechte der Natur in einem Rechtsakt, z. B. einer Richtlinie oder einer Verordnung, im europäischen Recht anerkannt werden, um Ökosysteme besser zu schützen. Ökosysteme in ganz Europa befinden sich trotz des geltenden Umweltrechts in einer Krise. Das zeigt, wie dringlich es eines integrierten rechtlichen und politischen Rahmens bedarf, der die bestehenden Schutzmaßnahmen ergänzt und gleichzeitig ihrer strukturellen Fragmentierung entgegenwirkt.

Wir möchten, dass Natur nicht mehr wie Eigentum behandelt wird, sondern dass Ökosysteme als lebende Einheiten mit einem Eigenwert und Grundrechten angesehen werden. Zu diesen Rechten zählen das Recht auf Existenz, das Recht auf Regeneration ihrer Biokapazitäten und Lebenszyklen und das Recht auf Wiederherstellung. Ökosystemen soll auch eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen werden, ähnlich wie Unternehmen.

Ziel ist es außerdem, Bürger*innen sowie Gemeinschaften zu ermächtigen, als Verwalter und Vertreter von Ökosystemen aufzutreten, um Schäden zu verhindern und Schutz, Wiederherstellung und Regeneration zu unterstützen. Daher sollten diese Vertreter bei der Verteidigung der Rechte von Ökosystemen nach dem Vorbild des Mar Menor in Spanien (siehe Anhang) über eine Klagebefugnis verfügen und weitere rechtliche Maßnahmen in Anspruch nehmen können.

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Kategorien: Aktuelles