Das „Gute Leben mit fairem Fußabdruck“ und die dazu passenden Maßnahmen auf persönlicher, wirtschaftlicher und politischer Ebene stehen im Zentrum unserer Vision einer lebensfreundlichen Welt.
Dazu gehören auch Konzepte für eine „faire Hausordnung für Raumschiff Erde“, eine mit international anerkannten Regeln und Gesetzen abgesicherte „global governance“.
Obwohl rechtliche Maßnahmen in der Regel eher NACH gesellschaftlichen Umbrüchen Fuß fassen und zur Konsolidierung der Veränderungen beitragen, können kühne rechtliche Schritte einer gesellschaftlichen Transformation auch voran gehen oder Hand in Hand voranschreiten.(etwa die gesetzliche Abschaffung der Sklaverei)

„Ökozid“ als 5. Verbrechen gegen den Frieden anzuerkennen wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung, von formativer Bedeutung für zukünftiges Wirtschaften im begrenzten Raumschiff Erde.
Unter Ökozid wird die erhebliche Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust von Ökosystemen eines bestimmten Gebietes durch menschliches Handeln oder andere Ursachen verstanden, in einem Ausmaß, welches die friedliche Nutzung des Gebietes durch seine Bewohner stark einschränkt oder einschränken wird. (Polly Higgins)  www.ecocidelaw.com
Obwohl breiter Konsens darüber besteht, dass wir unsere Ökosysteme nicht weiterhin ungestraft und ohne Konsequenzen für alle beeinflussen und verändern können, gefährden v.a. große, wirtschaftlich begründete Tätigkeiten weiterhin wissentlich unsere gemeinsame Lebensgrundlage. Diese wissentliche Gefährdung und Zerstörung, Ökozid, bleibt für die Täter jedoch – noch – straflos, bezahlen müssen alle dafür.
Mit der Initiative soll es gelingen, die vier Verbrechen gegen den Frieden (Kriegsverbrechen, Völkermord, Angriffsverhalten zw. Staaten, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) um den Tatbestand des Ökozids zu erweitern und damit vor den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zu stellen.
Damit werden in Zukunft jene wirtschaftlichen oder politischen Akteure, die die Umwelt wissentlich gefährden oder zerstören, genauso strafrechtlich verfolgt werden können wie Diebe, Räuber und Betrüger.

Allein das Wirk-Potential auf Top-Entscheider in Wirtschaft und Politik könnte gewaltig sein, würde doch dem „gesetzlichen Auftrag“ zur Profit- und Effizienzsteigerung auch ein gleichwertiger Auftrag zur Sorgfalt gegenüber Ökosystemen zur Seite gestellt sein. Zerstörung von Ökosystemen würde damit von einem Kavaliersdelikt, bedauerlichen Kollateralschaden oder peinlichem CSR-Fauxpas  zu einem strafrechtlichen Tatbestand von persönlicher Bedeutung für die EntscheidungsträgerInnen!
Die „Ökozid-Idee“ ist nicht völlig neu, wurde aber erst in den letzten Jahren von der britischen Juristin Polly Higgins für juristische Laien anschlussfähig, spannend und zugleich genial „einfach“ formuliert.

Die Kampagne „end ecocide“ ist ein Projekt in der Initiative Zivilgesellschaft

www.endecocide.org

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